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Gremien der Selbstverwaltung - Schulkonferenz
1. Schulkonferenz

1.1 Zusammensetzung der Schulkonferenz


Die Schulkonferenz ist das wichtigste gemeinsame Gremium von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus:

Gruppe der Eltern:
Je 1 VertreterIn einer Jahrgangsstufe, die von den Eltern für die Dauer eines Schuljahres gewählt werden.Diese Gruppe hat 33% der Stimmenanteile.

Gruppe der MitarbeiterInnen:
6 VertreterInnen des pädagogischen Teams, die vom Team für ein Schuljahr gewählt werden. Diese Gruppe hat ebenfalls 33% der Stimmenanteile.

Gruppe der SchülerInnen:
Je ein/e VertreterIn einer Jahrgangsstufe, die für die Dauer eines Schuljahres gewählt werden. Diese Gruppe hat auch 33% der Stimmenanteile.


Für alle Mitglieder der Schulkonferenz müssen von den einzelnen Gruppen StellvertreterInnen gewählt werden, die für den Fall der Abwesenheit dieselben Rechte und Pflichten in der Schulkonferenz haben.


1.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Die Schulkonferenz ist ein Gremium, in dem über bestimmte Fragen der Pädagogik und des Lerngeschehens, der Weiterentwicklung und des Fortbestandes der Schule und der Gesundheit und Ernährung an der Schule diskutiert und entschieden wird.
Es gibt Angelegenheiten, bei denen die Schulkonferenz nur beraten kann. Soweit ein Fall in den nachfolgenden Vorschriften nicht erfasst wird, gelten die entsprechenden schulrechtlichen Vorschriften (BASS).

Zu entscheidende Angelegenheiten:

Folgende Punkte werden mit einer 3/4 Mehrheit entschieden:
  • Grundlagen der Leistungsbeurteilung, Zensuren und Zeugnisvergabe
  • Teilung, Zusammenlegung, Auflösung der Schule oder Änderung der Schulform
  • Räumliche Unterbringung der Schule
  • Änderung oder Neufassung des Selbstverwaltungskonzeptes
  • Lerngruppenorganisation (Prinzip der jahrgangsübergreifenden Lerngruppen;
    maximale Anzahl von SchülerInnen in einer Lerngruppe bzw. der ganzen Schule etc.)

Folgende Punkte werden mit einer 2/3 Mehrheit entschieden:
  • Schulische Baumaßnahmen
  • Vorschläge, Anregungen und Forderungen an das Schulverwaltungsamt, die Bezirksregierung, das Kultusministerium und das Ministerium für Schule und Weiterbildung, die für die Existenz der Schule entscheidend sind
  • Die generelle Regelung der Neuaufnahme von Kindern und des Verfahrens der Kündigung
  • Die generelle Regelung von evtl. Sanktionen gegenüber SchülerInnen und die
    generelle Regelung für einen evtl. notwendigen Schulverweis (im Einzelfall
    entscheidet das pädagogische Team)
  • Verabschiedung von generellen Regeln für das Zusammenleben in der Freien
    Schule, die die ganze Schule, also nicht nur einzelne Lerngruppen, und
    Daueraufgaben bzw. immer wieder auftauchende Probleme betreffen
Alle anderen Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit entschieden, u.a.
  • Festlegung der frei verfügbaren Ferientage sowie anderer für die ganze Schule wichtige Termine (Feste)
  • Fragen der Gesundheit und Ernährung der SchülerInnen, wobei hier die Küchenleitung gehört werden muss
  • Öffnungszeiten der Schule
  • Schulwegsicherung und Beförderung der SchülerInnen
  • Delegation von Verantwortung. Die Schulkonferenz kann ad hoc Gremien bilden,
    die für  eine bestimmte Zeit bestimmte Aufgaben übernehmen. Diese Gremien sind
    der Schulkonferenz rechenschaftspflichtig.

Bestimmte Angelegenheiten sollen von den LehrerInnen allein oder nach Auseinandersetzung mit den SchülerInnen entschieden werden. Vor allem gilt dies für die Angelegenheiten, die das Alltags- und Lerngeschehen in der Schule betreffen. Das Ziel dabei ist es, den Verantwortungsbereich und die Entscheidungsfreiheit der LehrerInnen sowie die Mitwirkung und Mitbestimmung der SchülerInnen zu garantieren.


1.3 Regularien

Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind die gewählten Mitglieder der Schulkonferenz. Sie sind für die Information ihrer Gruppe verantwortlich.

Formen der Entscheidungsfindung:
Die Schulkonferenz soll ihre Beschlüsse möglichst einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, gelten die unter 1.2 festgelegten Mehrheiten.

Beschlussfähigkeit:
Die Schulkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 der MitarbeiterInnen und je 3 Personen der Eltern- und SchülerInnengruppe anwesend sind.

Protokollierung:
Alle Beschlüsse und die Themen der Diskussionen sind zu protokollieren, am Info-Brett auszuhängen und im Schulkonferenz-Ordner abzuheften.

Einladung:
Die Schulkonferenz wählt aus ihrer Mitte für die Dauer eines Schuljahres zwei Vorsitzende, die die Sitzungen vorbereiten, zu ihnen einladen und sie leiten. Die regelmäßigen Termine werden im Jahreskalender aufgenommen. Die Einladung mit Tagesordnung muss mindestens zwei Wochen vor der Sitzung bei den Mitgliedern sein.

Turnus der Sitzungen:
Die Schulkonferenz legt den Turnus selbst fest. Sie soll aber mindestens an einem Termin im Schulhalbjahr tagen. Zusätzliche Schulkonferenzen müssen durch einen Vorsitzenden innerhalb von 14 Tagen einberufen werden, falls dies von mindestens 6 Mitgliedern der Schulkonferenz beantragt wird.




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