Die Schulkonferenz ist das wichtigste gemeinsame Gremium von
Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen. Dieses Gremium setzt
sich zusammen aus:
Gruppe
der Eltern:
Je 1 VertreterIn einer Jahrgangsstufe, die von den Eltern für
die Dauer eines Schuljahres gewählt werden.Diese Gruppe
hat 33% der Stimmenanteile.
Gruppe
der MitarbeiterInnen:
6 VertreterInnen des pädagogischen Teams, die vom Team für
ein Schuljahr gewählt werden. Diese
Gruppe hat ebenfalls 33% der Stimmenanteile.
Gruppe
der SchülerInnen:
Je ein/e VertreterIn einer Jahrgangsstufe, die für die Dauer
eines Schuljahres gewählt werden. Diese Gruppe hat auch 33% der
Stimmenanteile.
Für
alle Mitglieder der Schulkonferenz müssen von den
einzelnen Gruppen StellvertreterInnen gewählt werden, die
für den Fall der Abwesenheit dieselben Rechte und Pflichten
in der Schulkonferenz haben.
1.2
Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten
Die Schulkonferenz ist ein Gremium, in dem über bestimmte
Fragen der Pädagogik und des Lerngeschehens, der Weiterentwicklung
und des Fortbestandes der Schule und der Gesundheit und Ernährung
an der Schule diskutiert und entschieden wird.
Es gibt Angelegenheiten, bei denen die Schulkonferenz nur beraten
kann. Soweit ein Fall in den nachfolgenden Vorschriften nicht
erfasst wird, gelten die entsprechenden schulrechtlichen Vorschriften
(BASS).
Zu entscheidende Angelegenheiten:
Folgende Punkte werden mit einer
3/4 Mehrheit entschieden:
Grundlagen der Leistungsbeurteilung, Zensuren und
Zeugnisvergabe
Teilung, Zusammenlegung, Auflösung der Schule
oder Änderung der Schulform
Räumliche Unterbringung der Schule
Änderung oder Neufassung des Selbstverwaltungskonzeptes
Lerngruppenorganisation (Prinzip der jahrgangsübergreifenden
Lerngruppen;
maximale Anzahl von SchülerInnen in einer Lerngruppe
bzw. der ganzen Schule etc.)
Folgende Punkte werden mit einer
2/3 Mehrheit entschieden:
Schulische Baumaßnahmen
Vorschläge, Anregungen und Forderungen an das Schulverwaltungsamt,
die Bezirksregierung, das Kultusministerium und das Ministerium
für Schule und Weiterbildung, die für die Existenz
der Schule entscheidend sind
Die generelle Regelung der Neuaufnahme von Kindern und
des Verfahrens der Kündigung
Die generelle Regelung von evtl. Sanktionen gegenüber
SchülerInnen und die
generelle Regelung für einen evtl. notwendigen
Schulverweis (im Einzelfall
entscheidet das pädagogische Team)
Verabschiedung von generellen Regeln für das
Zusammenleben in der Freien
Schule, die die ganze Schule, also nicht nur einzelne
Lerngruppen, und
Daueraufgaben bzw. immer wieder auftauchende Probleme
betreffen
Alle anderen Angelegenheiten werden
mit einfacher Mehrheit entschieden, u.a.
Festlegung der frei verfügbaren Ferientage sowie
anderer für die ganze Schule wichtige Termine (Feste)
Fragen der Gesundheit und Ernährung der SchülerInnen,
wobei hier die Küchenleitung gehört werden muss
Öffnungszeiten der Schule
Schulwegsicherung und Beförderung der SchülerInnen
Delegation von Verantwortung. Die Schulkonferenz
kann ad hoc Gremien bilden,
die für eine bestimmte Zeit bestimmte Aufgaben
übernehmen. Diese Gremien sind der Schulkonferenz rechenschaftspflichtig.
Bestimmte Angelegenheiten sollen von den LehrerInnen allein
oder nach Auseinandersetzung mit den SchülerInnen entschieden
werden. Vor allem gilt dies für die Angelegenheiten,
die das Alltags- und Lerngeschehen in der Schule betreffen.
Das Ziel dabei ist es, den Verantwortungsbereich und die Entscheidungsfreiheit
der LehrerInnen sowie die Mitwirkung und Mitbestimmung der
SchülerInnen zu garantieren.
1.3 Regularien
Stimmberechtigung: Stimmberechtigt sind die gewählten Mitglieder
der Schulkonferenz. Sie sind für die Information ihrer
Gruppe verantwortlich.
Formen der Entscheidungsfindung: Die Schulkonferenz soll ihre Beschlüsse möglichst
einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, gelten
die unter 1.2 festgelegten Mehrheiten.
Beschlussfähigkeit: Die Schulkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens
3 der MitarbeiterInnen und je 3 Personen der Eltern- und SchülerInnengruppe
anwesend sind.
Protokollierung: Alle Beschlüsse und die Themen der Diskussionen
sind zu protokollieren, am Info-Brett auszuhängen und
im Schulkonferenz-Ordner abzuheften.
Einladung: Die Schulkonferenz wählt aus ihrer Mitte für
die Dauer eines Schuljahres zwei Vorsitzende, die die Sitzungen
vorbereiten, zu ihnen einladen und sie leiten. Die regelmäßigen
Termine werden im Jahreskalender aufgenommen. Die Einladung
mit Tagesordnung muss mindestens zwei Wochen vor der Sitzung
bei den Mitgliedern sein.
Turnus der Sitzungen: Die Schulkonferenz legt den Turnus selbst fest. Sie
soll aber mindestens an einem Termin im Schulhalbjahr tagen.
Zusätzliche Schulkonferenzen müssen durch einen
Vorsitzenden innerhalb von 14 Tagen einberufen werden, falls
dies von mindestens 6 Mitgliedern der Schulkonferenz beantragt
wird.