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Gremien der Selbstverwaltung - Gesamtteam
2 Gesamtteam

2.1 Zusammensetzung des Gesamtteams

Zum Gesamtteam gehören alle Mitarbeiterinnen mit fester Anstellung und alle Personen,
die mit wöchentlich mindestens 6 Stunden in der Freien Schule für mindestens ein halbes Schuljahr tätig sind. Von dieser generellen Regelung abweichend kann das Gesamtteam auch anderen Personen Sitz- und Stimmrecht in diesem Gremium geben.

2.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Zu beratende Angelegenheiten:
Aufgrund ihrer Zusammensetzung hat das Gesamtteam die Aufgabe, über fast alle Angelegenheiten zumindest zu beraten.


Zu entscheidende Angelegenheiten:
  • Festeinstellung aller Mitarbeiterinnen nach Ablauf der Probezeit, Verlängerung einer befristeten Stelle und die Entlassung aller MitarbeiterInnnen
  • Fragen der Bezahlung und der Lohngestaltung
  • Wahl und Abberufung einer Konferenzleitung, die das Gesamtteam vorbereitet und leitet
  • Gestaltung des Treueurlaubs bzw. des Sabbatjahres
  • Treueprämien und Abfindungen
  • Wahl der VertreterInnen für die Schulkonferenz

2.3 Regularien


Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle unter 2.1 definierten Personen.

Formen der Entscheidungsfindung:

Das Gesamtteam soll seine Beschlüsse möglichst einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus. Bei Kündigungen ist eine 2/3 Mehrheit aller stimmberechtigten anwesenden MitarbeiterInnen erforderlich.

Beschlussfähigkeit:

Das Gesamtteam ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist.

Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden und zu Beginn der nächsten Sitzung für evtl. Korrekturen vorliegen.

Einladung:
Bei Abweichung vom festen Termin werden alle MitarbeiterInnen schriftlich eingeladen.

Turnus der Sitzungen:
Das Gesamtteam trifft sich alle sechs Schulwochen, davon abweichende Regelungen werden im Team verabredet.
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