Zum Gesamtteam gehören alle Mitarbeiterinnen mit fester
Anstellung und alle Personen,
die mit wöchentlich mindestens 6 Stunden in der Freien
Schule für mindestens ein halbes Schuljahr tätig sind.
Von dieser generellen Regelung abweichend kann das Gesamtteam
auch anderen Personen Sitz- und Stimmrecht in diesem Gremium
geben.
2.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende
Angelegenheiten
Zu beratende Angelegenheiten:
Aufgrund ihrer Zusammensetzung hat das Gesamtteam die Aufgabe,
über fast alle Angelegenheiten zumindest zu beraten.
Zu entscheidende Angelegenheiten:
Festeinstellung aller Mitarbeiterinnen nach Ablauf
der Probezeit, Verlängerung einer befristeten
Stelle und die Entlassung aller MitarbeiterInnnen
Fragen der Bezahlung und der Lohngestaltung
Wahl und Abberufung einer Konferenzleitung, die das
Gesamtteam vorbereitet und leitet
Gestaltung des Treueurlaubs bzw. des Sabbatjahres
Treueprämien und Abfindungen
Wahl der VertreterInnen für die Schulkonferenz
2.3 Regularien
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle unter 2.1 definierten Personen.
Formen der Entscheidungsfindung:
Das Gesamtteam soll seine Beschlüsse möglichst einmütig
fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die einfache Mehrheit
der anwesenden Mitglieder aus. Bei Kündigungen ist eine
2/3 Mehrheit aller stimmberechtigten anwesenden MitarbeiterInnen
erforderlich.
Beschlussfähigkeit:
Das Gesamtteam ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist.
Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden und
zu Beginn der nächsten Sitzung für evtl. Korrekturen
vorliegen.
Einladung:
Bei Abweichung vom festen Termin werden alle MitarbeiterInnen
schriftlich eingeladen.
Turnus der Sitzungen:
Das Gesamtteam trifft sich alle sechs Schulwochen, davon abweichende
Regelungen werden im Team verabredet.