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Gremien der Selbstverwaltung - Elternabend
4. Elternabend

4.1 Zusammensetzung der Elternabende



Zu den Elternabenden der Lerngruppen gehören alle Eltern bzw. Personen, die Elternfunktionen für SchülerInnen in der Lerngruppe wahrnehmen, sowie die LerngruppenlehrerInnen.
Die Elternabende sind unerlässlich für die gegenseitige Information und Beratung unter den Eltern, aber auch für die Information und Beratung zwischen Eltern und LehrerInnen, deshalb ist das Erscheinen auf den Elternabenden für alle Eltern Pflicht.

Die SchülerInnen können als Gäste an den Elternabenden teilnehmen, wenn die Erwachsenen damit einverstanden sind.


4.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Auf den Elternabenden wird über pädagogische, das Lerngeschehen betreffende sowie organisatorische Fragen diskutiert und auch zu bestimmten Fragen entschieden.


Zu beratende Angelegenheiten:
  • Die soziale Entwicklung der SchülerInnengruppe
  • Formen, Inhalte und Entwicklung des Lerngeschehens
  • Außerschulische Einflüsse auf das Gruppenklima und das Lernen der SchülerInnen
  • Umgang mit Aggressivität
  • Auffällige Verhaltensweisen wie z.B. Diebstähle, Außenseiterrollen, Schulschwänzen, dauerndes Stören des Unterrichts, Tabak- und Alkoholkonsum
  • Prävention hinsichtlich Drogenmissbrauch
  • Aufklärung der SchülerInnen über Partnerschaft, Liebe, Sexualität
  • Mitarbeit von Eltern im Lerngeschehen
  • Einführung neuer Lernmedien und Unterrichtsfächer bzw. neuer Angebote
  • Entwicklungsberichte, Zeugnisse, Schulabschlussmöglichkeiten
  • Praktika, Berufsberatung
  • Mitwirkungsmöglichkeiten in Selbstverwaltungsgremien
  • Informationen über Entscheidungen des GT und der SK sowie vorbereitende Beratung von für die Schulkonferenz anstehende Themen
  • Information und Anhörung der Eltern vor der Festanstellung oder Entlassung pädagogischer MitarbeiterInnen
  • Außerunterrichtliche Veranstaltungen, Studien-, Schul- und Klassenfahrten

Zu entscheidende Angelegenheiten:
  • Organisation der Elterndienste
  • Organisation der Elternvertretung (Wahl, Modus der Vertretung, Dauer)
  • Zusammensetzung und Gestaltung der Elternabende
  • Beteiligung an der Organisation und Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen

4.3 Regularien

Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind pro SchülerIn ein Elternteil.

Formen der Entscheidungsfindung:
Die Elternabende sollen ihre Beschlüsse möglichst einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus (pro SchülerIn eine Stimme).

Beschlussfähigkeit:
Der Elternabend ist beschlussfähig, wenn mindestens so viele Eltern anwesend sind, dass die Hälfte der SchülerInnen vertreten sind.

Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden. Die Protokolle müssen spätestens nach einer Woche vorliegen.

Einladung:
So weit keine festen Tage vereinbart sind bzw. bei Abweichung lädt eine von den Eltern gewählte Person spätestens eine Woche vor dem Termin schriftlich ein.

Turnus der Sitzungen:
Die Elternabende finden nach Vereinbarung statt, mindestens aber alle zwei Monate.
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