Zu den Elternabenden der Lerngruppen gehören alle Eltern
bzw. Personen, die Elternfunktionen für SchülerInnen
in der Lerngruppe wahrnehmen, sowie die LerngruppenlehrerInnen.
Die Elternabende sind unerlässlich für die gegenseitige
Information und Beratung unter den Eltern, aber auch für
die Information und Beratung zwischen Eltern und LehrerInnen,
deshalb ist das Erscheinen auf den Elternabenden für alle
Eltern Pflicht.
Die SchülerInnen können als Gäste an den Elternabenden
teilnehmen, wenn die Erwachsenen damit einverstanden sind.
4.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende
Angelegenheiten
Auf den Elternabenden wird über pädagogische, das
Lerngeschehen betreffende sowie organisatorische Fragen diskutiert
und auch zu bestimmten Fragen entschieden.
Zu beratende Angelegenheiten:
Die soziale Entwicklung der SchülerInnengruppe
Formen, Inhalte und Entwicklung des Lerngeschehens
Außerschulische Einflüsse auf das Gruppenklima
und das Lernen der SchülerInnen
Umgang mit Aggressivität
Auffällige Verhaltensweisen wie z.B. Diebstähle,
Außenseiterrollen, Schulschwänzen, dauerndes Stören
des Unterrichts, Tabak- und Alkoholkonsum
Prävention hinsichtlich Drogenmissbrauch
Aufklärung der SchülerInnen über Partnerschaft,
Liebe, Sexualität
Mitarbeit von Eltern im Lerngeschehen
Einführung neuer Lernmedien und Unterrichtsfächer
bzw. neuer Angebote
Mitwirkungsmöglichkeiten in Selbstverwaltungsgremien
Informationen über Entscheidungen des GT und
der SK sowie vorbereitende Beratung von für die Schulkonferenz
anstehende Themen
Information und Anhörung der Eltern vor der
Festanstellung oder Entlassung pädagogischer MitarbeiterInnen
Außerunterrichtliche Veranstaltungen, Studien-,
Schul- und Klassenfahrten
Zu entscheidende Angelegenheiten:
Organisation der Elterndienste
Organisation der Elternvertretung (Wahl, Modus der
Vertretung, Dauer)
Zusammensetzung und Gestaltung der Elternabende
Beteiligung an der Organisation und Durchführung
von gemeinsamen Veranstaltungen
4.3 Regularien
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind pro SchülerIn ein Elternteil.
Formen der Entscheidungsfindung:
Die Elternabende sollen ihre Beschlüsse möglichst
einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die
einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder aus (pro SchülerIn
eine Stimme).
Beschlussfähigkeit:
Der Elternabend ist beschlussfähig, wenn mindestens so
viele Eltern anwesend sind, dass die Hälfte der SchülerInnen
vertreten sind.
Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden. Die Protokolle
müssen spätestens nach einer Woche vorliegen.
Einladung:
So weit keine festen Tage vereinbart sind bzw. bei Abweichung
lädt eine von den Eltern gewählte Person spätestens
eine Woche vor dem Termin schriftlich ein.
Turnus der Sitzungen:
Die Elternabende finden nach Vereinbarung statt, mindestens
aber alle zwei Monate.