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Gremien der Selbstverwaltung - Elternvertretung
5. Elternvertretung

5.1 Zusammensetzung der Elternvertretung

Zur Elternvertretung gehören alle VertreterInnen der einzelnen Lerngruppen. Sie ist einerseits das Bindeglied zwischen den Eltern und der Schulkonferenz, andererseits ein Organ zum lerngruppenübergreifenden Austausch aller die Eltern betreffenden Angelegenheiten. Die Elternvertretung reflektiert aus Elternsicht die pädagogische Arbeit in den Lerngruppen und die Entwicklung der Freien Schule. Bei Problemen entwickelt sie Lösungsvorschläge bzw. entsprechende Forderungen an das pädagogische Team, die Eltern und die SchülerInnen. Sie stellt sicher, dass die Elterninteressen in der Freien Schule gewahrt werden.
Bei den Sitzungen können nach vorheriger Zustimmung oder Einladung der Elternvertretung Gäste teilnehmen.

5.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Zu beratende Angelegenheiten:
  • Themen und Organisation der Schulkonferenz
  • Arbeitstreffen zwischen LehrerInnen und Eltern
  • Unzufriedenheiten und Kritik von Eltern
  • Konkrete Konflikte innerhalb der Lerngruppen
  • Organisation, Fragen und Probleme der Elternmitarbeit, der Arbeitsgruppen und Arbeitsbereiche
  • Vertretung der Freien Schule nach außen
  • Personalentscheidungen
  • Umgang mit Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht
Zu entscheidende Angelegenheiten:
  • Festlegung des Wahlverfahrens der ElternsprecherInnen
  • Wahl der VertreterInnen der Elternschaft, die an der Schulkonferenz teilnehmen
  • Aktivitäten der Elternschaft
5.3 Regularien

Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Elternvertretung.

Formen der Entscheidungsfindung:

Die Elternvertretung fasst ihre Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden.

Beschlussfähigkeit:
Die Elternvertretung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller VertreterInnen der einzelnen Lerngruppen anwesend sind.

Protokollierung:
Die Treffen der Elternvertretung werden protokolliert. Spätestens zu Beginn der nächsten Sitzung liegen die Protokolle für evtl. Korrekturen vor.

Einladung:
Die Termine werden ein halbes Jahr im Voraus festgelegt und im Protokoll veröffentlicht. Im Ausnahmefall sind die ProtokollantInnen für die Verschickung der Einladung zuständig.

Turnus der Sitzungen:
Die Elternvertretung trifft sich in der Regel alle zwei Monate.
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