Zur Elternvertretung gehören alle VertreterInnen der einzelnen
Lerngruppen. Sie ist einerseits das Bindeglied zwischen den
Eltern und der Schulkonferenz, andererseits ein Organ zum lerngruppenübergreifenden
Austausch aller die Eltern betreffenden Angelegenheiten. Die
Elternvertretung reflektiert aus Elternsicht die pädagogische
Arbeit in den Lerngruppen und die Entwicklung der Freien Schule.
Bei Problemen entwickelt sie Lösungsvorschläge bzw.
entsprechende Forderungen an das pädagogische Team, die
Eltern und die SchülerInnen. Sie stellt sicher, dass die
Elterninteressen in der Freien Schule gewahrt werden.
Bei den Sitzungen können nach vorheriger Zustimmung oder
Einladung der Elternvertretung Gäste teilnehmen.
5.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende
Angelegenheiten
Zu
beratende Angelegenheiten:
Themen und Organisation der Schulkonferenz
Arbeitstreffen zwischen LehrerInnen und Eltern
Unzufriedenheiten und Kritik von Eltern
Konkrete Konflikte innerhalb der Lerngruppen
Organisation, Fragen und Probleme der Elternmitarbeit,
der Arbeitsgruppen und Arbeitsbereiche
Vertretung der Freien Schule nach außen
Personalentscheidungen
Umgang mit Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht
Zu entscheidende Angelegenheiten:
Festlegung des Wahlverfahrens der ElternsprecherInnen
Wahl der VertreterInnen der Elternschaft, die an der Schulkonferenz
teilnehmen
Aktivitäten der Elternschaft
5.3 Regularien
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Elternvertretung.
Formen der Entscheidungsfindung:
Die Elternvertretung fasst ihre Beschlüsse mit einer einfachen
Mehrheit der Anwesenden.
Beschlussfähigkeit:
Die Elternvertretung ist beschlussfähig, wenn mindestens
die Hälfte aller VertreterInnen der einzelnen Lerngruppen
anwesend sind.
Protokollierung:
Die Treffen der Elternvertretung werden protokolliert. Spätestens
zu Beginn der nächsten Sitzung liegen die Protokolle für
evtl. Korrekturen vor.
Einladung:
Die Termine werden ein halbes Jahr im Voraus festgelegt und
im Protokoll veröffentlicht. Im Ausnahmefall sind die ProtokollantInnen
für die Verschickung der Einladung zuständig.
Turnus der Sitzungen:
Die Elternvertretung trifft sich in der Regel alle zwei Monate.