Zur Morgenrunde gehören alle anwesenden SchülerInnen
der jeweiligen Lerngruppe, die zuständige Lehrkraft und
evtl. mitarbeitende PraktikantInnen und pädagogische
MitarbeiterInnen.
Die Morgenrunde ist ein wesentliches Organ der Beratung und
Mitbestimmung. Hier üben die SchülerInnen ein demokratisches
Miteinander und lernen, wie man sich für die eigenen Interessen
einsetzt.
6.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende
Angelegenheiten
Angesprochen sind alle Angelegenheiten, die den Alltag einer
Lerngruppe betreffen, insbesondere:
die emotionale Befindlichkeit
Umgangsformen
Konflikte und Strategien der Konfliktlösung
Einhaltung der Hausregeln
Formen und Inhalte des Lerngeschehens
Regelung der Gruppendienste
Gestaltung des Schullebens
Wahl der VertreterInnen für die Schülervertretung
Was beraten und entschieden werden kann, hängt vom Entwicklungsstand,
dem Gruppenklima und der Qualität des Diskussionsverhalten
der SchülerInnen ab.
Je eigenständiger die Gruppe, desto mehr Entscheidungsfreiheiten
können die
SchülerInnen übernehmen.
6.3 Regularien
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle SchülerInnen.
Formen der Entscheidungsfindung:
Die Morgenrunde soll ihre Beschlüsse möglichst einmütig
fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die einfache Mehrheit
der Anwesenden.
Beschlussfähigkeit:
Die Morgenrunde ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der SchülerInnen und eine Lehrkraft vertreten
sind.
Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden und zu
Beginn der nächsten Sitzung für evtl. Korrekturen
vorliegen.
Einladung:
Die Einladung erfolgt nach mündlicher Absprache.
Turnus der Sitzungen:
Die Morgenrunde findet nach Vereinbarung statt, in der Regel
einmal wöchentlich.