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Gremien der Selbstverwaltung - Morgenrunde
6. Morgenrunde

6.1 Zusammensetzung der Morgenrunde

Zur Morgenrunde gehören alle anwesenden SchülerInnen der jeweiligen Lerngruppe, die zuständige Lehrkraft und evtl. mitarbeitende PraktikantInnen und pädagogische MitarbeiterInnen.
Die Morgenrunde ist ein wesentliches Organ der Beratung und Mitbestimmung. Hier üben die SchülerInnen ein demokratisches Miteinander und lernen, wie man sich für die eigenen Interessen einsetzt.

6.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Angesprochen sind alle Angelegenheiten, die den Alltag einer Lerngruppe betreffen, insbesondere:
  • die emotionale Befindlichkeit
  • Umgangsformen
  • Konflikte und Strategien der Konfliktlösung
  • Einhaltung der Hausregeln
  • Formen und Inhalte des Lerngeschehens
  • Regelung der Gruppendienste
  • Gestaltung des Schullebens
  • Wahl der VertreterInnen für die Schülervertretung
Was beraten und entschieden werden kann, hängt vom Entwicklungsstand, dem Gruppenklima und der Qualität des Diskussionsverhalten der SchülerInnen ab.
Je eigenständiger die Gruppe, desto mehr Entscheidungsfreiheiten können die
SchülerInnen übernehmen.

6.3 Regularien

Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle SchülerInnen.

Formen der Entscheidungsfindung:
Die Morgenrunde soll ihre Beschlüsse möglichst einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden.

Beschlussfähigkeit:
Die Morgenrunde ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der SchülerInnen und eine Lehrkraft vertreten sind.

Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden und zu Beginn der nächsten Sitzung für evtl. Korrekturen vorliegen.

Einladung:
Die Einladung erfolgt nach mündlicher Absprache.

Turnus der Sitzungen:
Die Morgenrunde findet nach Vereinbarung statt, in der Regel einmal wöchentlich.
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