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Gremien der Selbstverwaltung - Schulversammlung
7. Schulversammlung

7.1 Zusammensetzung der Schulversammlung

Zur Schulversammlung gehören alle SchülerInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen der Schule.

7.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Angelegenheiten des Schulalltags, die alle Lerngruppen gemeinsam betreffen, z.B.:
  • Neuregelung bisheriger Vereinbarungen bzgl. der Raumnutzung,
  • Schulfestplanung,
  • Anschaffung von Spielmaterial,
  • Gestaltung des Schulhofs.
7.3 Regularien

Stimmberechtigung:

Stimmberechtigt sind alle SchülerInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen der Schule.

Formen der Entscheidungsfindung:

Die Schulversammlung soll ihre Beschlüsse möglichst einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden.

Beschlussfähigkeit:
Die Schulversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der SchülerInnen und mindestens ein Drittel der pädagogischen MitarbeiterInnen vertreten sind.

Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert und am Info-Brett ausgehängt werden.

Einladung:
Die Einladung erfolgt nach Absprache von SV und Pädagogischem Team und wird durch die GuppenlehrerInnen bekannt gegeben.

Turnus der Sitzungen:
Die Schulversammlung wird bei Bedarf einberufen.

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