Zur Schulversammlung gehören alle SchülerInnen und
pädagogischen MitarbeiterInnen der Schule.
7.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende
Angelegenheiten
Angelegenheiten des Schulalltags, die alle Lerngruppen gemeinsam
betreffen, z.B.:
Neuregelung bisheriger Vereinbarungen bzgl. der
Raumnutzung,
Schulfestplanung,
Anschaffung von Spielmaterial,
Gestaltung des Schulhofs.
7.3 Regularien
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle SchülerInnen und pädagogischen
MitarbeiterInnen der Schule.
Formen der Entscheidungsfindung:
Die Schulversammlung soll ihre Beschlüsse möglichst
einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die
einfache Mehrheit der Anwesenden.
Beschlussfähigkeit:
Die Schulversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens
ein Drittel der SchülerInnen und mindestens ein Drittel
der pädagogischen MitarbeiterInnen vertreten sind.
Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert und am Info-Brett
ausgehängt werden.
Einladung:
Die Einladung erfolgt nach Absprache von SV und Pädagogischem
Team und wird durch die GuppenlehrerInnen bekannt gegeben.
Turnus der Sitzungen:
Die Schulversammlung wird bei Bedarf einberufen.