Zur SchülerInnenvertretung gehören alle VertreterInnen
der einzelnen Lerngruppen. Sie ist einerseits das Bindeglied
zwischen der Schülerschaft und der Schulkonferenz, andererseits
ein Organ zum Austausch aller die SchülerInnen betreffenden
Angelegenheiten.
8.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende
Angelegenheiten
Zu beratende Angelegenheiten:
Sammeln von Ideen, Meinungen und Veränderungsvorschlägen
aus der Schülerschaft
Weiterleitung der Ideen etc. an die Schulkonferenz
Weitergabe der Informationen und Entscheidungen aus
der Schulkonferenz an die Schülerschaft
Zu entscheidende Angelegenheiten:
Festlegung des Wahlverfahrens der SchülersprecherInnen
Wahl der Vertreter der SchülerInnen, die an
der Schulkonferenz teilnehmen
Aktivitäten der Schülerschaft
8.3 Regularien
Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SchülerInnenvertretung.
Formen der Entscheidungsfindung:
Die SchülerInnenvertretung soll ihre Beschlüsse möglichst
einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die
2/3 Mehrheit der Anwesenden.
Beschlussfähigkeit:
Die SchülerInnenvertretung ist beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte aller VertreterInnen der einzelnen
Lerngruppen anwesend sind.
Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden und zu
Beginn der nächsten Sitzung für evtl. Korrekturen
vorliegen.
Einladung:
Die Einladung erfolgt nach mündlicher Absprache.
Turnus der Sitzungen:
Die SchülerInnenvertretung sollte sich regelmäßig
zu einem festen Termin treffen. Bei zusätzlich notwendigen
Terminen wird die Einladung von einem dazu bestimmten Mitglied
der SchülerInnenvertretung ausgesprochen.