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Gremien der Selbstverwaltung - Schülervertretung
8. SchülerInnenvertretung

8.1 Zusammensetzung der SchülerInnenvertretung

Zur SchülerInnenvertretung gehören alle VertreterInnen der einzelnen Lerngruppen. Sie ist einerseits das Bindeglied zwischen der Schülerschaft und der Schulkonferenz, andererseits ein Organ zum Austausch aller die SchülerInnen betreffenden Angelegenheiten.


8.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Zu beratende Angelegenheiten:
  • Sammeln von Ideen, Meinungen und Veränderungsvorschlägen aus der Schülerschaft
  • Weiterleitung der Ideen etc. an die Schulkonferenz
  • Weitergabe der Informationen und Entscheidungen aus der Schulkonferenz an die Schülerschaft
Zu entscheidende Angelegenheiten:
  • Festlegung des Wahlverfahrens der SchülersprecherInnen
  • Wahl der Vertreter der SchülerInnen, die an der Schulkonferenz teilnehmen
  • Aktivitäten der Schülerschaft

8.3 Regularien


Stimmberechtigung:
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SchülerInnenvertretung.

Formen der Entscheidungsfindung:
Die SchülerInnenvertretung soll ihre Beschlüsse möglichst einmütig fassen. Ist dies nicht möglich, reicht die 2/3 Mehrheit der Anwesenden.

Beschlussfähigkeit:
Die SchülerInnenvertretung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller VertreterInnen der einzelnen Lerngruppen anwesend sind.

Protokollierung:
Alle Beschlüsse müssen protokolliert werden und zu Beginn der nächsten Sitzung für evtl. Korrekturen vorliegen.

Einladung:
Die Einladung erfolgt nach mündlicher Absprache.

Turnus der Sitzungen:
Die SchülerInnenvertretung sollte sich regelmäßig zu einem festen Termin treffen. Bei zusätzlich notwendigen Terminen wird die Einladung von einem dazu bestimmten Mitglied der SchülerInnenvertretung ausgesprochen.

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