9.1 Zusammensetzung und Art der
Finanzgeschäftsführung
Die Finanzgeschäftsführung besteht aus einer Person,
die vom Gesamtteam der MitarbeiterInnen einvernehmlich durch
Wahl berufen wird. Die Finanzgeschäftsführung erhält
eine Anlage zum Arbeitsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten
sowie Aufgaben und Arbeitszeit geregelt sind. Der Arbeitsvertrag
enthält einen besonderen Kündigungspassus, aus dem
hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis unter Beachtung
der Kündigungsfristen nach dem Kündigungsschutzgesetz
durch das Gesamtteam aufgelöst werden kann.
9.2 Zu beratende und zu entscheidende
Angelegenheiten
Zu beratende Angelegenheiten:
Alle Angelegenheiten, die Auswirkungen auf den Schulhaushalt haben
Zu entscheidende Angelegenheiten:
Vom Haushaltsplan abweichende Ausgaben bis zur Höhe
von der Schulkonferenz festgelegter Sätze
Einstellung von Aushilfen im nicht-pädagogischen
Bereich
9.3 Regularien
Regularien für die Stimmberechtigung etc. entfallen,
da die Finanzgeschäftsführung aus einer Person besteht.
Controlling:
Die Finanzgeschäftsführung unterliegt der Aufsicht
durch den Finanzausschuss. Diesem gehören neben der Finanzgeschäftsführung
zwei Mitglieder des pädagogischen Teams sowie drei VertreterInnen
der Eltern (falls möglich je eine Person aus den Jahrgängen
5/6, 7/8 und 9/10) an. Die Finanzgeschäftsführung
beruft zweimal im Jahr (einmal zu Beginn des Schuljahres und
einmal zu Beginn des Kalenderjahres) den Finanzausschuss ein,
um ihm folgende Bilanzen vorzulegen: am Beginn des Kalenderjahres
Jahresabschlussbilanz und Haushaltsplan für das beginnende
Jahr, am Beginn des Schuljahres die Finanzbilanz für das
abgelaufene Schuljahr (als Zwischenbilanz des laufenden Kalenderjahres).
Die zur Prüfung vorgelegten Bilanzen werden vom Finanzausschuss
geprüft und bei positivem Ergebnis verabschiedet. Im negativen
Fall wird die Finanzgeschäftsführung beauftragt, Lösungen
zu suchen, die vom Finanzausschuss mitgetragen werden können.
Ferner müssen wichtige finanzielle Fragen im Finanzausschuss
gemeinsam besprochen und einvernehmlich entschieden werden.
Darüber hinaus legt die Finanzgeschäftsführung
die genannten Bilanzen im selben Turnus dem pädagogischen
Team und einmal im Jahr der Schulkonferenz zur Kenntnisnahme
vor. Das Team kann auf der Grundlage der vorgelegten Zahlen
Änderungen beschließen.
Schließlich sollte die Finanzgeschäftsführung
aufgrund ihrer rechtlichen und faktischen Verantwortung Mitglied
in den Vorständen des Trägervereins und des Fördervereins
sein und in den beiden Vereinen von den Kassenprüfern
geprüft und entlastet werden.