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Gremien der Selbstverwaltung - Finanzgeschäftsführung
9. Finanzgeschäftsführung

9.1 Zusammensetzung und Art der Finanzgeschäftsführung

Die Finanzgeschäftsführung besteht aus einer Person, die vom Gesamtteam der MitarbeiterInnen einvernehmlich durch Wahl berufen wird. Die Finanzgeschäftsführung erhält eine Anlage zum Arbeitsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten sowie Aufgaben und Arbeitszeit geregelt sind. Der Arbeitsvertrag enthält einen besonderen Kündigungspassus, aus dem hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfristen nach dem Kündigungsschutzgesetz durch das Gesamtteam aufgelöst werden kann.

9.2 Zu beratende und zu entscheidende Angelegenheiten

Zu beratende Angelegenheiten:
  • Alle Angelegenheiten, die Auswirkungen auf den Schulhaushalt haben
Zu entscheidende Angelegenheiten:
  • Vom Haushaltsplan abweichende Ausgaben bis zur Höhe von der Schulkonferenz festgelegter Sätze
  • Einstellung von Aushilfen im nicht-pädagogischen Bereich
9.3 Regularien

Regularien für die Stimmberechtigung etc. entfallen, da die Finanzgeschäftsführung aus einer Person besteht.

Controlling:
Die Finanzgeschäftsführung unterliegt der Aufsicht durch den Finanzausschuss. Diesem gehören neben der Finanzgeschäftsführung zwei Mitglieder des pädagogischen Teams sowie drei VertreterInnen der Eltern (falls möglich je eine Person aus den Jahrgängen 5/6, 7/8 und 9/10) an. Die Finanzgeschäftsführung beruft zweimal im Jahr (einmal zu Beginn des Schuljahres und einmal zu Beginn des Kalenderjahres) den Finanzausschuss ein, um ihm folgende Bilanzen vorzulegen: am Beginn des Kalenderjahres Jahresabschlussbilanz und Haushaltsplan für das beginnende Jahr, am Beginn des Schuljahres die Finanzbilanz für das abgelaufene Schuljahr (als Zwischenbilanz des laufenden Kalenderjahres). Die zur Prüfung vorgelegten Bilanzen werden vom Finanzausschuss geprüft und bei positivem Ergebnis verabschiedet. Im negativen Fall wird die Finanzgeschäftsführung beauftragt, Lösungen zu suchen, die vom Finanzausschuss mitgetragen werden können. Ferner müssen wichtige finanzielle Fragen im Finanzausschuss gemeinsam besprochen und einvernehmlich entschieden werden.

Darüber hinaus legt die Finanzgeschäftsführung die genannten Bilanzen im selben Turnus dem pädagogischen Team und einmal im Jahr der Schulkonferenz zur Kenntnisnahme vor. Das Team kann auf der Grundlage der vorgelegten Zahlen Änderungen beschließen.

Schließlich sollte die Finanzgeschäftsführung aufgrund ihrer rechtlichen und faktischen Verantwortung Mitglied in den Vorständen des Trägervereins und des Fördervereins sein und in den beiden Vereinen von den Kassenprüfern geprüft und entlastet werden.
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