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Gremien der Selbstverwaltung - Verwaltungsausschuss
10. Verwaltungsausschuss

10.1 Zusammensetzung und Art des Verwaltungsausschusses


Das Gremium besteht aus der Finanzgeschäftsführung, den SekretärInnen, KüchenmitarbeiterInnen, HausmeisterInnen und Reinigungskräften. Die Einstellung dieser MitarbeiterInnen erfolgt im Konsens des Verwaltungsausschusses mit dem Pädagogischen Team. Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der MitarbeiterInnen sowie die den jeweiligen Tarifen für Angestellte und ArbeiterInnen entsprechenden Kündigungsmodalitäten.
Der Verwaltungsausschuss wählt eine Vertretungsperson, die den Ausschuss bei Bedarf im Pädagogischen Team und anderen Gremien vertritt.

10.2 Zu beratende bzw. zu entscheidende Angelegenheiten

Der Verwaltungsausschuss berät in allen Angelegenheiten, die seine Arbeitsbereiche betreffen, und entscheidet über alle Fragen, die zu seinen Aufgaben gehören und die nicht die Entscheidungsbefugnisse anderer Gremien berühren.

10.3 Regularien

Die Sitzungen des Ausschusses erfolgen nach Bedarf, die Beschlüsse erfolgen nach Möglichkeit im Konsens, ansonsten mit einfacher Mehrheit und werden schriftlich festgehalten.
Entscheidungen, die das Pädagogische Team, das Gesamtteam oder die Schulkonferenz betreffen, werden den jeweiligen Gremien zur Mitentscheidung unter Einhaltung einer angemessenen Frist vorgelegt. Weitere Regularien entfallen.
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